Was sind dringende betriebliche gründe mehrarbeit

Grund für einen Notfall ist. 1 › /04/23 › regelung-zur-uberstunden-pflicht. 2 Ein Ausnahmefall (Notfall) wird grundsätzlich nur bei dringenden betrieblichen Gründen, die vorher nicht voraussehbar waren, bejaht. 3 Unter Mehrarbeit ist die Überschreitung der regelmäßigen tariflichen, betrieblichen oder einzelvertraglichen Arbeitszeit zu verstehen Überstunden leistet. 4 Abmahnungen, die aufgrund der Nichtleistung der Mehrarbeit gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen wurden, sind in einem solchen Falle unwirksam. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich selbstverständlich auch auf Teilzeitbeschäftigte. 5 Der gesetzliche Begriff der "entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe" ist im Gesetz nicht näher erläutert. Das können Interessen jeglicher Art sein. Sie sind zu berücksichtigen, wenn sie "betrieblich" sind, sich also auf die Verhältnisse des Betriebs beziehen (BAG, Urteil v. , 9 AZR /07 [2]). 6 September Dringende betriebliche Belange können unter anderem sein: die Unterbesetzung im Betrieb wegen eines hohen Krankenstandes oder wegen der Kündigung anderer Arbeitnehmer, eine unerwartet große Menge an Arbeit durch einen zusätzlichen Auftrag oder aber eine besonders arbeitsintensive Zeit (zum Beispiel das. 7 Ein Arbeitnehmer darf Überstunden oder Mehrarbeit verweigern, wenn er sich dadurch übermäßig belastet fühlt oder wichtige private Gründe dagegensprechen. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer dafür nicht benachteiligen oder gar kündigen. 8 Diese treten regelmäßig beim Fehlen eines Mitarbeiters auf. Sie sind hinzunehmen und durch entsprechenden Vorhalt von Personal auszugleichen. [3] Andererseits sind dringende betriebliche Gründe nicht nur anzunehmen, wenn dem Arbeitgeber durch die Arbeitsbefreiung zum gewünschten Termin ein Schaden entsteht. Rz. 9 Dieser unbestimmte Rechtsbegriff stellt keine besonders hohen Anforderungen an die Zulässigkeit, Überstunden anzuordnen. Da nicht einmal "dringende" Gründe gefordert werden, stellt die Regelung gegenüber der ohnehin bestehenden Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Anordnung nach billigem Ermessen zu treffen, keine Einschränkung dar. angeordnete überstunden verweigern 10 betriebliche notwendigkeit definition 12