Ordentliche kündigung wohnung ohne abmahnung Einer ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses muss eine Abmahnung oder sogar eine Kündigungsandrohung nicht vorausgehen. Aus der Urteilsbegründung. 1 Ein Mietvertrag kann vom Vermieter nach § Abs. 1, 2 Nr.1 BGB ordentlich auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, wenn der Mieter schuldhaft seine. 2 Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vor Ausspruch der ordentlichen Kündigung wegen schuldhafter Vertragsverletzung eine Abmahnung auszusprechen. 3 Wenn schon im Falle einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung ausnahmsweise nicht erforderlich sei (z.B. weil zu erwarten ist, dass der. 4 Für die fristlose Kündigung einer Miete müssen Mieter:innen ihre Pflichten grob verletzt und trotz Abmahnung nicht beachtet haben. Je nach Dauer des Mietverhältnisses dürfen Sie mit einer Frist von drei, sechs oder neun Monaten kündigen. 5 Ordentliche Kündigung Mietvertrag: Grund des Vermieters Kündigungsgründe für den Vermieter können Vertragsverletzungen des Mieters sein. In der Regel bedarf es hierzu einer vorherigen Abmahnung. 6 Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kann vom Mieter eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ohne Angabe eines Kündigungsgründes jederzeit erfolgen. Die Kündigung muss dem Vermieter schriftlich und rechtzeitig zugestellt werden, damit die Kündigungsfrist eingehalten werden kann. 7 Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung ist zulässig, wenn es dem Vermieter weder zuzumuten ist, sich zunächst mit einer Abmahnung zu begnügen, noch das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. 8 Zur Kündigung des Mietvertrags muss das Schreiben folgende formale Anforderungen erfüllen: Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax, SMS oder per Telefon ist nicht möglich. Unterschrift: Wer einen Mietvertrag kündigen möchte, muss die Kündigung handschriftlich unterschreiben. 9 Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung ist zulässig, wenn es dem Vermieter weder zuzumuten ist, sich zunächst mit einer Abmahnung zu begnügen, noch das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Dies kann der Fall sein, wenn der Mieter in der Wohnung. 573 bgb 10 569 bgb 12